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Hallo zusammen,
wie rechnet Ihr Malerarbeiten nach VOB ab.
Folgender fiktiver Fall:
Ein Maler tapeziert eine Wand bis zu einer Höhe von 2,80 m über OKFFB. Der Raum erhält eine abgehängte Decke und hat schließlich eine lichte Höhe von 2,60 m. Folglich hat der Maler 20,0 cm zu viel tapeziert. Das eine Decke eingebaut wird, war ihm bewusst. Bekommt er die 20,0 cm vergütet?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein |