Hallo in die Runde,
dies ist mein erster Forumsbeitrag und falls dieser noch nicht den gängigen Standards hier entspricht, bitte ich das schon einmal vorsorglich zu entschuldigen.
Wie der Titel es schon andeutet, habe ich ein kleines Problem mit dem Bauordnungsamt. Dieses fordert eine "dauerhaft sichere Benutzbarkeit für Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne" für ein Bestandsgebäude.
Nun ist grundsätzlich klar, dass eine dauerhaft sichere Nutzung gewährleistet sein muss, aber die genaue Interpretation dieses Zustandes und der Weg dahin wird von beiden Seiten anders aufgefasst. Während der Tragwerksplaner bezüglich der vorhandenen Risse sehr entspannt ist und keine Gefahr sieht, dies auch wiederholt schriftlich bestätigt hat, bewirkte das Bauordnungsamt eine sofortige Nutzungsuntersagung. Eine Annäherung in diesem Fall hat es noch nicht gegeben, zumal das Bauordnungsamt mit klaren Aussagen, wie diese Situation zu lösen ist, sehr spartanisch umgeht.
Um diese Situation besser zu verstehen, würde ich euch als neutralen Personen, fragen, was genau unter einer "dauerhaft sichere Benutzbarkeit für Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinne" zu verstehen ist und wie man das nachweist? Ist dazu ein klassischen Standsicherheitsnachweis erforderlich? Welche Tatsachen bzw. Dinge müssen dafür erfüllt oder nachgewiesen sein? Hattet ihr eventuell einmal ähnliche Probleme?
Für eure Hilfe wäre und bin ich sehr dankbar.
Gruss
Kaptain-Montag