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Blumenschein
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Datum: 29.03.2017
Uhrzeit: 23:35
ID: 56350



Abnahme VOB/B §12 förmliche Abnahme

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

angenommen in einem Bauvertrag ist eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B vereinbart. Der Auftragnehmer nutzt aber nicht die Gelegenheit, nach Fertigstellung seiner Arbeiten die Abnahme auch tatsächlich zu verlangen. In der Zwischenzeit sind seine Leistungen überbaut, sprich man kann nicht mehr genau sehen, was er wie gemacht hat.

Wie geht Ihr mit so etwas um? Sollte man auf den AN zugehen und Ihm einen Abnahmetermin vorschlagen? Was passiert mit den Bauteilen, die man zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr einsehen kann?

Danke für Infos,
Gruß

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