AW: Abnahme VOB/B §12 förmliche Abnahme
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Hast Du als Bauleiter nicht die Verantwortung, die (Teil-) Leistung auf Mängelfreiheit zu prüfen, bevor sie zugebaut wird? Dafür gibt es Teilabnahmen oder alternativ auch die baubegleitende Abnahme, wenn der Bauleiter die Ausführung regelmäßig begutachtet und nicht beanstandet hat.
Bei Abdichtungs- und anderen kritischen Gewerken weist die Rechtsprechung dem Architekten in seiner Funktion als Bauleiter eine so gewissenhafte Überwachung zu, dass er praktisch jeden Schritt begleiten, prüfen und Mängel ggf. dokumentieren und anzeigen muss. Nu weiß ich nicht, was ein förmlicher Abnahmetermin jetzt noch bringen soll, wenn das alles vorher nicht erfolgt ist.
T. |