AW: Garagen: Pflicht Schilder anzubringen?
# 2 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Nicht alles ist durch Gesetze, Verordnungen oder aRdT vorgeschrieben.
Welcher Deiner Prunkte wo zu finden ist kann ich dir nicht sagen.
Aber Punkt 3 kann z.B. auch ein Versicherungsthema sein. Wenn also dem Mieter ein Schaden entsteht, weil er nicht wusste, wie das Tor sich öffnet, müsste die Versicherung des Eigentümer den Schaden ggf. zahlen, könnte dies aber ggf. verweigern. |