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Tom
 
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Datum: 06.05.2017
Uhrzeit: 15:17
ID: 56454



AW: Standsicherheit und eine Dauerhaft sichere Benutzung eines Gebäudes #6 (Permalink)
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Zitat von kaptain-montag Beitrag anzeigen
Eine Annäherung in diesem Fall hat es noch nicht gegeben, zumal das Bauordnungsamt mit klaren Aussagen, wie diese Situation zu lösen ist, sehr spartanisch umgeht.
Gegen solche amtlichen Verfügungen sind doch Rechtsmittel möglich. Ich würde einen Anwalt einschalten, der eine Aufhebung der Stillegung verlangt, zunächst unter Verweis auf die Einschätzung des bereits eingeschalteten Statikers.

Dann kann das Amt seine Zweifel transparent darlegen und Du kannst darauf reagieren, z.B. durch die Einholung eines weiteren Gutachtens oder eine Behebung der Mängel, die das Amt noch als Hinderungsgrund sieht. Ich würde erst mal davon ausgehen, dass die amtlichen Zweifel berechtigt sind. Auf Konfrontationskurs kommst Du da nicht weiter. Das sind auch Fachleute (Bauings, Architekten) mit X Jahren Erfahrung, die sich Willkür-Erlasse gar nicht leisten können.

T.

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