Hallo zusammen,
folgendes Beispiel:
In einem Bestandsgebäude soll nachträglich eine Gipskarton-Wand eingebaut werden. Dazu wird der Estrich entsprechend aufgeschnitten und die Wand eingestellt. Der Estrich wird im Anschluss wieder verfüllt und kraftschlüssig mit dem Bestandsestrich verbunden.
- Trockenbauer A behauptet, dass die Estrichöffnung vergrößert werden muss, damit die GK-Platten am Fußpunkt im U-Profil befestigt werden können.
- Trockenbauer B behauptet, dass der Estrich nicht weiter aufgeschnitten werden soll, weil die GK Platten nie im U-Profil verschraubt werden. Hintergrund ist, dass last- und zeitabhängige Verformungen der Decke entsprechend besser ausgeglichen werden können.
Wer hat Recht und gibt es entsprechende Regelwerke?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein