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Zitat von qoR
die MHHR gibt vor, dass jedes Geschoss eines Hochhauses von mindestens 2 Aufzügen angefahren werden muss. Kann mir jemand sagen, ob das auch für Maisonette Wohnungen zutrifft oder darf ein Geschoss tatsächlich über die interne Erschließung an den Aufzug angeschlossen sein? |
Es gibt "kann", "soll" und "muss" Regelungen. Wenn dort tatsächlich steht, dass jede Etage von zwei Aufzügen angefahren werden muss, dann ist das so umzusetzen.
Allerdings solltest Du die Regelung noch einmal genau lesen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass dies in der MHHR steht. M.E. gibt es nur die Forderung mind. eines Feuerwehraufzuges.
Die Hochhausregelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
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Zitat von qoR Die gleiche Frage stellt sich für mich bei den Rettungswegen. Ist es notwendig, für beide Geschosse 2 unabhängige Rettungswege herzustellen? |
Auch hierbei handelt es sich um eine muss Regelung.
Nach dem Hochhausbrand in London sollte sich jede Frage, ob das wirklich notwendig ist erübrigen...
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Zitat von qoR Gibt es eventuell eine Auslegung des Gesetzes, welche die einfache Variante ermöglicht? Ich plane mit der BauO Berlin. |
Auslegungen gibt es dabei nicht, jedoch gibt es sogenannte Sicherheitstreppenhäuser, die wie zwei Fluchtwege gelten. Wenn diese innenliegend sind, müssen sie druckbelüftet sein.
Natürlich gibt es immer die Möglichkeit im Bauantrag eine Abweichung zu beantragen. Dies ist jedoch bei solchen sicherheitsrelevanten Vorgaben recht aussichtslos.