Hi Leute!
Auf das Baugrundgutachten wird ja gerne mal verzichtet. Hier ist der rechtliche Hintergrund für uns Architekten ganz gut erklärt:
https://bodengutachten.de/baugrundrisiko.html
Es reicht also nicht aus, als Arch. nur auf eine evtl. Notwendigkeit hinzuweisen, sondern man braucht schriftlich und unterschrieben, dass der Bauherr darauf verzichtet, mit all seinen evtl. Konsequenzen. So weit so klar. Wie sieht es aus, wenn ich nur bis zum Bauantrag beauftragt bin?
Habe ich dann überhaupt mit der Thematik zu tun?