AW: Baugrundgutachten - rechtliche Seite
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Ja auch das ist ein guter Hinweis. Ich habe ihm per Mail angeraten ein Gutachten in Auftrag zu geben und er hatte ein paar Fragen dazu. Somit habe ich den Nachweis, dass meine Info ankam. Nur hinweisen ist rechtlich oft nicht ausreichend. |