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Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte?
Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen.
Aber 60 cm Fluchtweg (und es wird wohl weniger, wenn die lichte Breite genau bemessen wird) wird nicht ausreichen.
Wie soll denn geflüchtet oder gerettet werden wenn der Bodenaufzug den Weg versperrt?
Ich glaube da muss der Bauherr noch etwas Geld besorgen... |