Hallo Wiesl,
gibt es zu dem B-Plan eine Legende in der
Zitat:
H+1 = Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
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steht?
Nach der PlanZVO müssten die zulässigen Geschosse eigentlich in römischen Ziffern abgebildet sein...
Das H gibt es ansonsten noch im Zusammenhang von Hausgruppen oder Häfen...
Wenn sich die Frage nicht aus der PlanZVO oder einer Legende ermitteln lässt und es auch keinen schriftlichen Teil zum B-Plan gibt, der dies näher beschreibt, würde ich mich entweder mit dem Stadtbauamt in verbindung setzen oder mit dem Planersteller.
Der Planersteller, i.d.R. ein normales Planungsbüro, ist vermutlich die schnellere Quelle, denn die haben es ja gezeichnet und sind meißt von 9 bis 18 Uhr erreichbar...