Zitat:
Zitat von Florian Haben die Wohnungen einen zweiten baulichen Fluchtweg, den man als ersten Fluchtweg deklarieren könnte?
Das wäre m.E. die einzige Möglichkeit dies genehmigt zu bekommen. |
Die Wohnungen haben keinen zweiten baulichen Fluchtweg. Dieser ist der einzige Eingang zu den Wohnungen.
Welche Behörde stellt hier eigentlich die Genehmigung aus bzw. prüft und bescheinigt mir das es so nicht gemacht werden kann?