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Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung.
Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen.
Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst... |