Zitat:
Zitat von Florian Die Bauaufsicht oder das Bauordnungsamt ist die genehmigende Behörde, allerdings stellt die Baugenehmigung Dich nicht frei von der Verantwortung.
Das also z.B. einzuzeichnen und nicht als Abweichung zu formulieren und darauf hoffen, dass es z.B. nicht gesehen wird, könnte auch zum nachträglichen Entzug einer Genehmigung führen.
Da es sich hierbei um ein Rettungsthema handelt, wird die Behörde da vermutlich keine Genehmigung erstellen, wenn nicht z.B. die Feuerwehr dies als unbedenklich einstuft. Das werden die aber nicht tun - falls Du mit einem kleinen Mehrparteienhaus überhaupt einen Termin bei der Feuerwehr bekommst... |
Erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Mir gehts auch nicht darum mich aus der Verantwortung
zu ziehen, sondern vorab zu prüfen ob ich eine Tür
einsetzen kann (unbedenklich) oder nicht. Wie wäre
dann mein nächster Schritt? Ich müsste zum Bauordungsamt
oder "Bürgerberatung der Bauaufsicht" und dort nachfragen,
ob ich das so machen darf?