AW: Bauantrag: Tötungstatbestand nach § 44, Absatz1, Nr. 1 BNatSchG
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habe bis jetz schon mehrer Projekte in NRW und Köln bertreut, und auch schone einges an schutzmaßnahmen mitbekommen (nisthilfen für Fledermäuse etc...) aber das höre ich zum ersten mal. Schon interessant, was die ämterbeteiligung für Blüten treibt. aber danke für den hinweis.
wer legt den fest, was eine vogelreicht umgebung ist?
was deine 4te Frage angeht: im zweifelsfall später eine paar vogelsilouetten draufkleben? |