AW: Diskret bewerben mit oder ohne Arbeitsproben
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Tatsächlich besteht dieses "Problem" m.E. eher für Berufsanfänger. Mit zehn oder mehr Jahren Berufserfahrung wird man in ein Portfolio kaum Details abbilden wollen, da wohl davon ausgegangen werden kann, dass man das kann. Da spielen die Projekte und die Aufgabe innerhalb der Projekte eine größere Rolle.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ich empfehle, sich da etwas locker zu machen und zu überlegen, was und wieviel man genau zeigt.
Ja, das Kopieren und Abbilden von Details für eine Bewerbung aus einem Büro ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn das nicht ausdrücklich genehmigt wurde.
Auf der anderen Seite muss man sich Fragen, was hier zu erwarten ist.
Glaubt ihr ernsthaft, dass ein Arbeitgeber die Zeit und Lust hat, seinen ehemaligen Mitarbeiter wegen der Abbildung von zwei Details in einem Portfolio zu verklagen?
Und selbst wenn er das täte, würde für ihn das Risiko bestehen, dass es z.B. auf einen Vergleich hinausläuft und er damit selber ein finanzielles Risiko eingeht.
Dann muss man sich auch Fragen, auf was er euch verklagen könnte. Auf Unterlassung? OK, wenn man an so einen ehem. Arbeitgeber gerät, dass muß man es zukünftig lassen. Eine Unterlassungsklage hätte aber ohne vorherige Abmahnung m.E. kein Erfolg.
Dann könnte er euch auch auf Schadensersatz verklagen. Dazu müsste er den Schaden erst einmal nachweisen... Wie hoch kann der Schaden sein, wenn ein Detail in einem Portfolio auftaucht, dass eine Auflagenstarke von 10 oder 20 hat? (Wohl nicht einer Klage wert)
Und zu allererst müsste er überhaupt davon Kenntnis haben, bevor er irgendetwas tun könnte...
Wovon jedoch dringend abzuraten ist, ist die allgemeinzugängliche Veröffentlichung des Portfolios mit solchen Inhalten im Internet oder die Veröffentlichung von speziellen Details oder Grundrissen aus Projekten, die besonderen Sicherheits- oder Verschiegenheitsbestimmungen unterliegen (Bundeswehr, Ministerien und z.T. auch Banken)! |