AW: Beauftragung Sanierung einer Schule
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Änderungen nach der Entwurfsplanung auf müssen eigentlich über Planänderungsanträge freigegeben werden. Hierdurch ändert sich dann auch die Kostenberechnung und somit das anrechenbare Honorar nach HOAI - und zwar für alle Leistungsphasen!
Bei dem Prozess der nachträglichen Ergänzung wird nämlich auch immer eine Vorentwurfs- und Entwurfsvergleichbare Leistung erbracht. Z.B. eine Kostenschätzung bei Erstellung des Planänderungsantrages (= Vorentwurf).
Integration des freigegebenen Planänderungsantrages in die Planung (= Entwurf) und Detaillieren (= Ausführungsplanung). |