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Das Problem ist, Geländerfüllungen, die mehr als 120 mm Abstand haben sind unzulässig ... d.h. Selbst wenn ich sie leicht auseinander drücken kann, ist unzulässig ...
Selbst wenn der Bauherr unterschreibt, haftet der Fertiger ... gibt da ein Gerichtsurteil ...
das gilt auch, wenn der Bauherr sagt, das in sein Haus nie Kinder kommen ... egal unzulässig ...
Edit: der Abstand zwischen den Seilen ist unter 80mm ... somit dürfte er bei entsprechender Spannung nicht über 120 mm kommen ...
Und selbst da, privat 0,5kN druck, darf sich das Seil nicht weiter als 1/300 durchbiegen ...
Geändert von Stahlbauer (09.01.2019 um 22:40 Uhr).
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