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Ort: Berlin Beitrag
Datum: 15.01.2019
Uhrzeit: 13:29
ID: 57078 | Social Bookmarks:
Habs doch hier bei mir. Es findet z.B. sich folgendes: Zitat:
Um eine Belastung durch anstauendes Niederschlag- oder Schmelzwasser zu vermeiden, ist ein ausreichendes Gefälle der Freifläche vom Gebäude weg vorzusehen. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, sind Entwässerungseinrichtungen vorzusehen, z. B. nach DIN 1986-100.
| Zitat:
Aus diesem Grund sollen Vegetationsflächen nicht unmittelbar bis an die Fassade herangeführt werden. Als Trennung soll ein Spritzschutzstreifen, z. B. aus Gesteinskörnungen oder Traufplatten, mit mindestens 30 cm Breite eingebaut werden. Das Gefälle von Traufplatten soll mindestens 2,5 % betragen. Vor allem aus Gründen der Stabilität wird hier eine Einfassung, z. B. mit einem Kantenstein, empfohlen
| Zitat:
Im Gegensatz zu befestigten Flächen ist der Boden bei Vegetationsflächen nicht oder nur geringfügig verdichtet, so dass das anfallende Niederschlagwasser dort in Abhängigkeit vom Durchlässigkeitsbeiwert des anstehenden Bodens vollständig versickert. Dennoch ist hier die Oberfläche mit einem Gefälle vom Gebäude weg anzulegen, damit bei Starkniederschlagereignissen und in Tau-Perioden kein Wasser gegen die Fassade geleitet wird
| Zitat:
Das Gefälle ist in Abhängigkeit von der Bauart und dem gewählten Baustoff des Belages nach den Vorgaben der jeweils anzuwendenden Regelwerke auszubilden und soll vom Gebäude weg angelegt werden. Sollte dies, z. B. geländebedingt, nicht möglich sein, so ist zum Schutz vor Vernässung das anfallende (Niederschlags-)Wasser durch den Einbau von Entwässerungseinrichtungen (z. B. Rinnen) vor der Fassade abzuleiten (siehe Abschnitt 5.5.1).
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