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Hallo Forum!
Wie jeder weiß, heißt es in der Garagenverordnung BWB über Rampen bei Mittel- und Großgaragen:
"Gewendelte Rampenteile müssen eine Querneigung von mindestens 3 vom Hundert haben"
Dort steht allerdings nicht, in welche Richtung die Querneigung auszuführen ist.
Wäre demnach auch ein Quergefälle in Richtung Kurvenradius zulässig?
Vielen Dank und viele Grüße |