AW: Was wenn: Bauherr hört nicht auf Bauleiter
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Auf jeden Fall, mußt Du den Bauherren schriftlich (z.B. per E-Mail) darüber informieren, in welchem Punkt von der Planung abgewichen wird und was die Konsequenzen sein könnten. Und das immer wieder, nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt"
Und bitte alles immer mit Verweisen auf Dokumente und Gesetze belegen. Ein pauschales "das geht nicht" ist nicht ausreichend.
Ich sende solche Scheiben immer als Brief mit Briefkopf als Pdf-Anfang in einer E-Mail. Solche Schreiben haben eine offizielleren Charakter, auch wenn es rechtlich vermutlich kein Unterschied macht.
In Fällen, bei den die Sicherheit oder rechtliche Auflagen nicht erfüllt werden, müsstest Du eventuell den Bauherren auch darauf aufmerksam machen, dass Du deiner Vertragserfüllung nicht gerecht werden kannst. Du schuldest ein Werk ohne Mängel. Anders zu bauen, als genehmigt, wäre ein Mangel.
Im nächsten Schritt müsstest Du Dich mit einem Anwalt (Fachanwalt für Baurecht) in Verbindung setzen und und dich zum Thema Vertragskündigung beraten lassen, da Du in der Vertragserfüllung behindert bist.
Dein Honoraranspruch bleibt m.E. übrigens vollständig bestehen!
Wenn Du das Spiel mitspielst läufst Du m.E. Gefahr haftbar gemacht zu werden.
Grüße
Florian |