AW: Bieterfragen bei Ausschreibung und mein Recht als angestellte Architektin
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Hallo,
wenn du angestellt bist und keine Erfahrung mit öffentlichen Ausschreinbungen hast, warum wendest du dich nicht an deinen Vorgesetzten? Wenn ihr öfter öffentliche Aufträge bearbeitet, muss doch die Erfahrung im Büro da sein.
Dass die Antworten auf den nötigen Plattformen veröffentlicht werden, ist ja nicht deine Sache, sondern die des Auftraggebers. Du hast da doch auch gar keinen Zugriff drauf.
Deine Antworten könnten ja nur einen Mehraufwand bedeuten, wenn sich dadurch Positionen ändern. Das sollte eigentlich nicht vorkommen, außer dem Auftraggeber wäre noch eine Änderung eingefallen.
Ich vermute, das Ganze war vielleicht etwas kurzfristig und die Fragen viele, so dass eine Verlängerung sinnvoll war. |