Danke für die, ich nenne es einmal "Antwort".
Wenn ich schreibe, dass ich denke, dass die im Großen und Ganzen in Ordnung sind, dann meine ich damit, dass es sich dabei um keine außergewöhnliche Konstruktion handelt, bei der es irgendwelche Besonderheiten zu beachten gibt oder es z.B. überdimensionierte Räume gibt, die eventuell durch extra Säulen o.ä. getragen werden müssten.
Es ist lustig, dass Du das Beispiel mit den Anwälten bringst. Ich bin zwar selbst keiner, habe aber beruflich fast nur mit solchen zu tun. Und tatsächlich ist es so, dass es sehr wohl gar nicht so wenig Fälle gibt, in denen sich Leute vor dem Amtsgericht selbst verteidigen.
Ich sage ja nicht, dass diese Software-Planung für die Baugenehmigung ausreichend ist. Dies war nur in erster Linie als Hinweis gemeint, dass es Pläne gibt, aus denen ich eventuell die nötigen Informationen ziehen kann, womit wir zum nächsten Punkt kommen:
Zitat:
Du wirst auf Deine Fragen hier keine Antwort erhalten, da sie sich pauschal nicht beantworten lassen - nichteinmal annäherungsweise.
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Schöner fände ich die Info, welche Informationen benötigt werden, um eine annäherungsweise seriöse Antwort zu erhalten.
Vielen Dank!