AW: Pauschalangebot bei freien Mitarbeitern
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Hallo Patrick,
danke für Deine Antwort.
Einen Dienstvertrag für Freiberufler bekomme ich von einem Anwalt, der sich in Baurecht spezialisiert hat. Er zieht eine Vorlage von seiner Schublade, wie jeder anderer Anwalt/Kammer, in der eigentlich stehen soll, dass die Haftung für die Arbeiten von Angestellten und freien Mitarbeitern (Auch als Subarchitekt) immer beim Büro selbst bleibt.
Ich denke nicht, dass das Büro sein Honorar mir offenlegen wird aber Stundensatzkalkulationstabellen mit Erfahrungswerten liegen mir von einem Wirtschaftsingenieur, der in einem großen Architekturbüro als Kaufmann mitverantwortlich ist. Ein wenig Erfahrung mit der Honorarrechnung habe ich auch von meinen Projektsteuerungszeiten auch.
Meine Frage ist, ob es üblich ist, von einem Freiberufler, der auch noch Teilzeit arbeiten möchte, ein Pauschalangebot zu verlangen bzw. ob jemand damit Erfahrung hat. Wie sollte man das im Vertrag überhaupt festlegen, dass ein tägliches Arbeitspensum von 5 Stunden nicht überschritten werden kann, wenn es dem Pauschalangebot der angebotene Arbeitsumfang (z.B. drei Varianten für Vorentwurf) zugrunde liegt? Ich denke, dass hier auch ein Terminplan mit Meilensteinen beigelegt werden muss. |