AW: Pauschalangebot bei freien Mitarbeitern
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Das kann ja meines Erachtens nur funktionieren, wenn man vereinbart, dass zum Tag X eine Leistung X zu erbringen ist. Ob man das in Teilzeit oder nachts oder am Wochenende erbringt wäre mir als AG erstmal egal. Ich denke das ist jetzt nichts Außergewöhnliches, wie die Leistung abgerechnet wird, ist ja weitestgehend frei verhandelbar. Um bei dem Beispiel mit den Vorentwürfen zu bleiben, natürlich würde man versuchen das pauschal zu vergeben, jeder Architekt weiß wie viele nicht abrechenbare Stunden man im Entwurf produzieren kann. Ich denke pauschal ist dann gut, wenn man über eine gewisse Erfahrung verfügt und in dem Bereich den man übernimmt wirklich fit ist. |