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eisbach
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eisbach: Offline

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eisbach is on a distinguished road

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Datum: 03.07.2020
Uhrzeit: 00:38
ID: 57523



AW: HOAI – anrechenbare Kosten technische Ausstattung... #3 (Permalink)
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Bei einfachen Gebäuden wird im Normalfall kein TA-Planer beauftragt. Wenn es einen Entwässerungsantrag braucht, arbeitet den der Architekt aus...
.. und das bedeutet ja, dass Abwassernetz zu planen.

Das die HOAI sich nicht auf Kostengruppen bezieht – auch wenn in HOAI und DIN 276 viel gleiche Begriffe verwendet werden, habe ich mich in einem anderen Zusammenhang mal belehren lassen...

Dachrinnen mit ihren Abläufen und die dazugehörigen Fallleitungen müssen ja dimensioniert werden, so denke ich, gehören deren Kosten eindeutig mit zu den AK für TA – auch wenn sie in der DIN nicht der KG 411 zugeordnet sind.(...wobei beim BKI die Fallleitungen in der KG 411 stehen, die Dachrinnen aber nicht...)
Die Dachflächen spielen insofern bei der Entwässerungsplanung eine Rolle, dass durch ihre Größen und Art die anfallenden Regenwassermengen berechnet werden...
Bei der Architektenkammer ist man der Meinung, dass deswegen die Kosten für die Dachbeläge für die TA-Planung mit dazugehören...
... und ich hätte nun gerne herausgefunden, ob das in der Praxis irgendwo auch so gehandhabt wird.

Zu der Sache mit dem Leistungsbild:
Es ist ja auch möglich, ein Gebäude mängelfrei zu planen, ohne dass alle Leitungen einer LP ausgeführt werden... es geht aber darum, dass ich nicht etwas abrechnen kann, was ich gar nicht leiste... evtl. fallen ja auch schon Punkte dadurch weg, dass nur die Abwasseranlage und nicht mehr geplant wird...

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