Schau mal, ob in dem betreffenden Bundesland eine Beherbergungsstättenverordnung existiert. Hier gibt es in der Regel einen Abschnitt zur maximalen Länge von Stichfluren. Das sollte deine Frage beantworten.
zum Beispiel in Bayern:
Zitat:
In notwendigen Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.
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