AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen
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Hallo,
ich befand mich zu diesem Thema neuerdings in Korrespondenz mit der Bauaufsicht in NRW, und mir wurde folgendes schriftlich bestättigt:
"Die/der Sachverständige als Statiker/-in (qualif. Tragwerksplaner/-in) hat die Unbedenklichkeit bzw. Ungefährlichkeit der Maßnahme(n) zu bestätigen und somit die Baugenehmigungsfreiheit zu bescheinigen."
Damit und exakt mit diesem Wortlaut sollen laut Sachbearbeiterin Umbaumaßnahmen ohne das einreichen einer Genehmigung möglich sein.
Ich persönlich frage mich jetzt wo da die Grenzen gezogen werden. Eine geringfügige statische Veränderung lässt sich auch ohne Bescheinigung vom statiker umsetzen (Damit sollen Schlitze und Durchbrüche gemeint sein). Aber eine Maßnahme die nicht mehr geringfügig ist, kann wiederrum duch die Bescheinigung des Statikers bauantragsfrei ausgeführt werden. Damit müsste so gut wie keine Umbaumaßme mehr genehmigt werden. Oder gilt die Bescheingung ses statikers irgendwann als ausgereizt wenn eine Wand zu viel abgerissen wurde.
Aber hey der komplett Abriss von Wohnungen GK 1-3 ist komplett genehmigungsfrei. Wo ist da die Logig.
Dann gibt es immer wieder alte Urteile aus denen hervorgeht das z.B. eine Bauantrag einzureichen ist sobald eime neuer Träger gessetzt wird.
Ob AkNW Synopse oder E-Mail korospondenz, woher soll man wissen was wirklich Sache ist wenn dieser Sachverhalt nirgendwo mehr reguliert ist und wir als Architekten oder Statiker jedesmal diesen schwammigen selbstbestimmten extra Regularien hinterher rennen müssen.
Ich finde das ist allen Planern gegenüber eine frechheit! |