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Guten Morgen zusammen!
Wir planen gerade in Baden-Württemberg einen Wohnteil für Erntehelfer.
Gebäudeklasse 4
EG: Lager Technik
1.OG: 2 Wohnungen (Wohnung 4 Pers)
2.OG: 2 Wohnungen (Wohnung 4 Pers)
DG: Abstellraum (späterer Ausbau möglich)
gesamt 16 Personen
zentraler Flur mit einläufiger Treppe.
Versammlungsstättenverordnung: unter 200 Pers. lichte Breite 90cm
Arbeitsstättenverordnung: Flurbreite 90cm bei <200m² Grundfläche
Techn. Regel für ASR: 1m lichte Breite bis 20 Pers.
und das Gesetz:
LBO AVO: Mindestbreite 1.25m / Treppenbreite 1m.
Treppenbreite ok, jedoch die Flurbreite ist hier konkret fraglich.
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
LG Jürgen |