AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen
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Hallo zusammen,
bzgl. oben genannter Korrespondenz kommt noch folgendes hinzu.
Das Dach soll energetisch ertüchtigen werden. (Dämmen und neu eindecken) Hierzu ist es wohl einfacher, den Dachstuhl zu erneuern. Wäre das genehmigungspflichtig?
Gruß
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Blumenschein |