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Kolumba
ehem. Benutzer
 
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Kolumba: Offline


Kolumba is infamous around these parts

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Datum: 25.03.2021
Uhrzeit: 23:02
ID: 57718



Der innere Konflikt

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Ein Bauherr bittet mich für seine Kreditanfrage eine Plausibilitätsprüfung der Bestandsunterlagen durchzuführen. Dabei geht es Hauptsächlich um überprüfung über die Richtigkeit der angebenden Flächen und Raumaufteilungen.
Dafür habe ich mir das ganze vor Ort angeschaut und ein paar Kontrollmaße genommen. Bis hierin alles gut.

Jedoch als ich vor Ort eintraf wurde ich seitens des Bauherren im Vorfeld bereits darüber Informiert das, dass Gebäude stark sanierungsbedürftig ist. Inklusive Schimmelbefall durch Feuchtigkeitseinträge usw...
Ich habe Ihm die Feuchtigkeitsmängel im Erdgschoss bestätigt und Ihm einige Sanierungsempfehlungen mit auf dem Weg gegeben. Diesen ist er ohnehin nicht nachgekommen, aber darum geht es nicht.

Jetzt nach über einem Jahr Ruft er mich heute an, um mir mitzuteilen das auch im Obergeschoss Feuchtigkeitseinträge vorhanden sind, und ich diese hätte wohl damals sehen müssen. Sein aktueller Mieter hätten sich beschwert.

Offensichtlich möchte er jetzt mir gegenüber dafür Schadenersatzansprüche geltend machen. Dabei war der Zweck des Termins weder eine Kaufberatung noch eine Mängelbegutachtung.

Ganz im Gegenteil hat der Bauherr mir gegenüber noch groß geprahlt wie günstig er diese Immobilie doch erworben habe, weil sie gerade stark verwittert und Sanierungsbedürftig ist. Er wolle diese gegen ein kleines Entgelt sanieren und gewinnbringend vermieten.

Jetzt habe ich vor langer Zeit gelesen, dass es einen ähnlichen Fall gab, wobei der Bauherr Recht bekommen hat. In diesem Fall war der Anwesende Architekt lediglich damit beauftragt eine Trennwand im Wohnzimmer zu errichten. Auf die Idee auf die Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss hinzuweisen kam er nicht. Er ist davon ausgegangen, dass diese dem Bauherren bei der Kaufentscheidung bekannt sein müssten. Er war auch nur kurz im Gebäude anwesend.

Meine grundlegenden Fragen lauten,

1. habt ihr von diesem Fall auch gehört und wo finde ich dieses verflixte Urteil

2. hätte ich auch die Feuchtigkeitsmängel im Obergeschoß sehen und auch ansprechen müssen obwohl bereits im Allgemeinen über Feuchtigkeitsmängel gesprochen wurde.

3. und bin Ich verantwirtlich zu machen auch wenn die Mängel zum besagten Termin nicht sichtbar waren, (vielleicht auch weil ich nicht genauer hingesehen habe.)

Die Absichten des Bauherren sind meinerseits eindeutig.
Deshalb meine letze Frage:

4. Wäre mir eher geholfen, wenn ich behaupte, Ja auch auf die Mängel im Obergeschoß würde hingewiesen und wir haben darüber gesprochen. Es gibt ohnehin nichts schriftliches.

5. oder wäre mir eher geholfen wenn ich sage, nein es wurden lediglich nur die Mängel im Erdgeschoss besprochen weil ich im Obergeschoss kein Mängel feststellen konnte. So genau kann ich mich tatsächlich nicht mehr Erinnerne weil das Thema feuchtigkeit so beiläufig war.

Ich hoffe Ihr könnt meinen Inneren Konflikt verstehen.
Ich habe einfach keine Lust der Fußabtreter dieses Kleinunternehmers zu werden, um sein unternehmerisches Risiko abzufangen oder besser noch vollständig zu tragen. Dafür sind mir alle mittel recht!

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