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Ganz einfach, da ich nur vor Ort war um ein Aufmaß zu kontrollieren. Dafür erstelle ich keine Verträge keine Berichte und auch keine Fotos.
Wäre ich denn für eine Aufmaßkontrolle dazu verpflichtet gewesen?
Mich interessiert dieses Thema auch deshalb, weil ich wissen möchte wie ich in Zukunft bei einfachen Ortsbesichtigungen richtig vorgehe, ohne den Bauherren gleich Gewährleistungsausschlüssen und schriftlichen Protokollen verschrecken zu müssen. |