tektorumAdmin
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Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten Beitrag
Datum: 26.03.2021
Uhrzeit: 23:53
ID: 57724 | AW: BauO NRW, nicht geringfügige statische Änderungen
# 6 ( Permalink)
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Bei einem neuen Dachstuhl würde ich von einer Genehmigungspflicht oder zumindest einer Anzeige ausgehen.
Am besten beim zuständigen Amt nachfragen. Dann hat man alles richtig gemacht. |
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