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Es geht Hauptsächlich um die Hinweispflicht des Architekten. Natürlich greift das auch nur bei sichtbaren Mängeln. Da ist es irrelevant ob man einen Vertrag geschlossen hat oder nicht. Unabhängig der Vertragsform.
Das Problem, was ist wenn ein Mangel nicht sichtbar war aber dennoch vorhanden. Oder man übersieht schlichtweg einen Mangel. Dann ist Ärger und eine teure Gerichtsverhandlungen vorprogrammiert.
Meine Haftpflichtnversicherung hat mir davon abgeraten vor Kaufentscheidung Besichtigungs- oder Beratungstermine mit Bauherren wahrzunehmen.
Es geht hier nicht mehr um meinen speziellen Fall sondern um den Umgang mit uns als Architekten. Wehren können wir uns nur, wenn wir uns gegenseitig aufklären und damit auf solche Missstände aufmerksam machen.
Am Ende leiden auch die Bauerren darunter, denn wieviele Bauherren möchten wirklich in Sachen Entwurfsplanung vor Kaufentscheidung eine Architektenmeinung hören. Mit dieser aktuellen Regelung sind jetzt viele Bauherren auf sich alleine gestellt oder müssen wie bei einem Arztebesuch erst einmal eine Verzichtserklärung unterzeichnen.
Ich für meinen Teil verzichte! |