AW: Dachschrägen mit Lehmbauplatten verkleiden
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Wenn Brandschutz gefordert ist, muss das System den Brandschutz bringen. Die Zulassung ist i.d.R. auf ein System beschränkt. M.E. ist die Mischung von Systemen nicht zulässig. Dazu müsstest du dir am besten die Zulassungen durchlesen.
Was Zulässig sein müsste, wäre eine GK Unterkonstruktion , die den Brandschutzanforderungen gerecht wird und darauf eine zweite Lage aus Lehmbauplatten - z.B. fürs Raumklima. |