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Guten Morgen,
dass einfache Stützmauern im Bauantrag schon als Schnitt gezeichnet werden müssten, wäre mir neu. Ich würde die von oben zeichnen, die Höhenangaben der Treppenstufe mit einfügen und die Höhe der Mauer. (eine Treppenstufe im Außenbereich ist etwa 15cm hoch und 30 breit), also z.B. 500.08 und dann die Höhe am Gelände obenauf (sofern Mauer überstehend) und die Höhe am Mauerfuss. Im Außenbereich wird meist mit absoluten Höhen gearbeitet, sofern bekannt. Manchmal macht es Sinn, sich auf die relativen Höhen an der Gebäudeplanung zu beziehen oder beides anzugeben.
Dann eben noch Material der Mauer und Stufen und ggf. noch Angaben zur Drainage.
Im Schnitt, falls vom Amt gefordert, läuft das genauso, ggf. noch mit Zwischenhöhen.
Du kannst ja mal Google Sketch oder Photoshop probieren. Auch Handzeichnungen sind nicht verboten. Da kannst du den Plankopf z.B. in Excel erstellen, auf Transparent drucken und für deine Kopien auf die Handzeichnung legen.
Also Maßstab hast du in der Gesamtansicht für gewöhnlich 1:100 (außer bei sehr großen Vorhaben) und im Schnitt auch 1:50 oder 1:20, je nach Detaillierung. |