Die letzte Instanz, das Oberlandesgericht Rostock (3 U 83/98) hat
entschieden, daß ein Mieter ab einer Raumlufttemperatur von 26°C
seine Miete mindern darf.
hier geht es zum Artikel:
http://www.bauphysik.com/article.php?sid=14&mode=thread Zitat:
In dem entschiedenen Fall war es in den Räumen einer Arztpraxis während der Sommermonate zu Raumlufttemperaturen von mehr als 26 °C gekommen. In Anlehnung an die Arbeitsstättenverordnung, in der empfohlen wird, daß in Arbeitsräumen die Raumlufttemperatur nicht mehr als 26 °C betragen soll, minderte ein Arzt die Miete. Das Landgericht verneinte ein Minderungsrecht und verwies auf den einwandfreien Zustand des Gebäudes.
Das Oberlandesgericht sah die Sache nunmehr anders.
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Zitat:
Die Baukammer Berlin kritisierte, wie auch schon vor einigen Jahren die Konferenz der Hochschullehrer für Bauphysik, eine derartige Beurteilung. Letztendlich hat eine derartige Sichtweise zur Folge, daß sämtliche Wohnungen und Büroräume mit Kühlanlagen ausgestattet werden müßten, da nur dann sichergestellt werden kann, daß auch an heißen Tagen Raumlufttemperaturen von mehr als 26 °C in Räumen nicht auftreten können. Dies steht jedoch in totalem Widerspruch zu den Bestrebungen der Bundesregierung, zur Entlastung der Umwelt Energie einzusparen und somit unnötige Kühlanlagen zu vermeiden.
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Wie bereits in einem anderen Thema in diesem Forum dargestellt,
könnte man auf die Kühlanlagen gänzlich verzichten, würde man
nicht zur Glasfassade greifen. Denn Glashäuser heizen sich im Gegensatz
zur Lochfassade enorm auf.