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es gibt doch sicherlich auflagen zum schallschutz einer wohnung
gegenüber der umliegenden wohnungen in einem mehrparteienhaus.
wenn man in der wohung die stimmen und ggf. auch (vorw. abends wenn
es ruhiger ist) die gespräche mithören kann aus der nachbarwohnung verstößt dass doch sicherlich gegen die auflagen der schallisolierungen, auch
in altbauwohnungen.
hier ist meiner ansicht eine mietminderrung der richtige weg.
oder habt ihr andere erfahrungen, dass man so etwas im altbau
akzeptieren muss.
vielen dank für tipps,
grüsse
dre |