Ich habe hier einen Fall aus Dresden und würde gerne Eure Meinung
dazu erfahren.
Es geht um ein barockes Palais, dass wegen Brandschutzbestimmungen
ein Stahlgerüst mit Treppe vor die barocke Fassade gestellt bekommt.
Hätte man die Bestimmungen auch erfüllen können, ohne die Fassade
mit der Stahlkonstruktion zuzustellen ?
Besten Dank !