Zitat:
Originally posted by bastiS .....Nun fragt er mich ob ich nicht auch die Planung und die Abwicklung, in zusammenarbeit mit dem Messebauer, durchführen kann..... |
Wenn's um konkrete Ausführung bzw. Ausführungsplanung geht, dann mußt Du Dir im Klaren sein, daß Du für evtl. Planungsfehler gerade stehen mußt bzw. zur Haftung herangezogen werden kannst.
Architekten haften für Planungsfehler bis zu 30 Jahre. Dafür gibt's eine spezielle Architektenhaftpflichtversicherung.
Wenn es also um heikle Sachen geht z.B. Unfallverhütungsvorschriften oder Standsicherheit (kann auch bei einem Messestand schon wichtig sein) solltest Du Dir Rat bei einem erfahrenen Planer einholen.