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Samsarah: Offline
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Datum: 29.11.2006
Uhrzeit: 12:51
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Ich denke, maßgeblich ist die Definition des Gerichts, den Hauptbahnhof als Gesamtkunstwerk einzustufen. Da stellt sich schon die Frage, ob man diese Definition jetzt auf jeden Typus übertragen kann - eher unwahrscheinlich oder zumindest im Einzelfall zu klären. Und das Ausmaß der Beeinträchtigung spielt hier auch eine entscheidende Rolle. Ich schätze, dass die Konsequenzen im Baualltag kaum spurbar sein werden. Das mag für Groß- und Prestigeprojekte, bei denen der "Name des Künstlers" auch zur Imageprägung eingesetzt wird in Zukunft aber vielleicht doch unsere Position stärken. |
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