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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 29.11.2006 Uhrzeit: 13:26 ID: 20101 | Social Bookmarks: Das Urteil ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Bleibt zu hoffen, daß auch bei No-Name Architekten das Urheberrecht demnächst mehr geschützt wird, und durch diesen Präzedenzfall auch Entfernen einzelner Fassadenelementen oder Umbauten die den Charakter des Gebäudes zerstören, untersagt werden kann. Jedenfalls toll, daß endlich mal die Arbeit des Architekten gewürdigt und geschützt worden ist! |
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