Registrierter Nutzer Registriert seit: 03.11.2005
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mick: Offline
Hochschule/AG: Dipl.Ing. 2007 Beitrag Datum: 03.12.2006 Uhrzeit: 15:17 ID: 20204 | Social Bookmarks: muss man in einem restaurant, dass auch von rollstuhlfahrern angefahren werden könnte eine behindertentoilette unterbringen, gibt es dafür in meinem fall in rheinland-pfalz eine vorschrift |
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Registriert seit: 19.06.2006
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 03.12.2006 Uhrzeit: 15:43 ID: 20207 | Social Bookmarks: ja, gibt es - wie in wohl allen Landesbauordnungen. Google mal nach barrierefreiem Bauen. Zitat: ....§ 51 Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Behinderten oder alten Menschen genutzt werden, wie Tagesstätten, Werkstätten und Heime für behinderte Menschen, Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime, sind so herzustellen und instand zu halten, dass sie von diesen Personen ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. (2) Bei folgenden baulichen Anlagen, die von behinderten und alten Menschen und Personen mit Kleinkindern nicht nur gelegentlich aufgesucht werden, sind die dem allgemeinen Besuchsverkehr dienenden Teile so herzustellen und instand zu halten, dass den besonderen Belangen dieser Personengruppen Rechnung getragen wird: Versammlungsstätten einschließlich der für den Gottesdienst bestimmten Anlagen, Verkaufsstätten, öffentliche Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gerichte, Schalter- und Abfertigungsräume der öffentlichen Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen und der Kreditinstitute, Gaststätten, Kantinen, Beherbergungsbetriebe, Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen der Gesundheitspflege, Kinder- und Jugendheime, Kindertagesstätten, Museen, öffentliche Bibliotheken, Messe- und Ausstellungsräume, Sportstätten, Spielplätze und ähnliche Anlagen, öffentliche Toilettenanlagen, allgemein zugängliche Stellplätze und Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche sowie Stellplätze und Garagen, die zu den Anlagen und Einrichtungen nach den Nummern 1 bis 11 gehören. ..... Gruß Martin |
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