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Beitrag
Datum: 30.03.2009
Uhrzeit: 15:13
ID: 33287



§48b Satz 1 EStg

#1 (Permalink)
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Hallo,

Was genau soll der §48b Satz 1 EStg bezwecken. Kann ich dadurch für ein bestimmtes Projekt von der UmSt befreit werden?
Grüße aus dem Steuerdschungel,
--
Blumenschein

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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 30.03.2009
Uhrzeit: 16:06
ID: 33288



AW: §48b Satz 1 EStg

#2 (Permalink)
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das ist das Gesetz zur Eindämmung der Schwarzarbeit.
Der Bauherr (nicht der private, sondern Unternehmer) muss eine
Bauabzugssteuer von 15% auf alle Bauleistungen an das Finanzamt abführen, es
sei denn, dass die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung vorlegen
können. Das können natürlich nur solche, die beim Finanzamt eine solche
beantragt haben. So soll Schwarzarbeit verhindert werden.
Es gibt auch eine Seite im Internet wo man überprüfen kann ob die vorgelegte
Freistellungsbescheinigung echt ist.
Normalerweise fordert man die Freistellungsbescheinigung bei der Ausschreibung
mit an (steht bei mir in den BVB)

PS: mit dem Suchwort: Freistellungsbescheinigung solltest Du eine Menge im Netz
dazu finden

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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 30.03.2009
Uhrzeit: 16:22
ID: 33289



AW: §48b Satz 1 EStg #3 (Permalink)
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Hallo,
vielen Dank! Du hast Recht.Wiki erklärt recht anschaulich die Thematik!
Gruß
--
Blumenschein

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