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jarrid: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2009 Uhrzeit: 13:10 ID: 34780 | Social Bookmarks: ich verstehe immer noch nciht warum du/er nicht mit der studi-version arbeitest. meines wissens nach kannst du damit alles machen was man machen muss. wenn man dann auf die nervigen "dies ist eine studenenversion und nicht zur kommerziellen nutzung geeignet" verzichten willst, sollte man das doch beim layouten im illustrator auch verschwinden lassen können,.. wenn man es denn dann unbedingt haben möchte |
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Social Bookmarks: Du könntest ein paar rassistische Bemerkungen machen, eine Liste mit Links zu gecrackter Software einstellen und Seriennummern hier veröffentlichen, dann kriegste nicht nur Deinen roten Punkt, sonder fliegst auch gleich raus Hilft Dir die Antwort?
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.06.2008
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fuenfjahresplan: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2009 Uhrzeit: 20:14 ID: 34793 | Social Bookmarks: Zitat:
eine schlechte bewertung wegen permanent unerträglicher nettigkeit würde mir schon reichen. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 10.08.2009 Uhrzeit: 21:23 ID: 34801 | Social Bookmarks: [OT] @fjp Red Dot woll´n wir alle, vielleicht kannst Du aber mal aufhören mit dem roten Punkt Stuss die Threads zu kontaminieren oder mach Deinen eigenen auf oder noch besser: such Dir ´n Chat! [/OT] |
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.06.2008
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fuenfjahresplan: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2009 Uhrzeit: 22:20 ID: 34805 | Social Bookmarks: Zitat:
@Klr wie dir bestimmt aufgefallen ist, war der bewertungsaufruf nie beitragsbestimmend. will heissen, ich habe ihn nur an den eigentlichen beitrag angehängt. um das nun für alle deutlich zu machen, werde ich ihn nun als signatur einfügen. der darf doch wohl frei gestaltet werden, oder? und ausserdem:auch du darfst mich schlecht bewerten, wenn dir der aufruf bislang nicht gefallen hat. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 10.08.2009 Uhrzeit: 22:48 ID: 34806 | Social Bookmarks: auch wenn ich schon etwas fortgeschrittenen Alters bin brauchst Du nicht meinen kompletten Beitrag zu zitieren, wenn er direkt über Deinem steht. Solange kann ich ihn mir wohl noch merken Zitat:
Was mir nicht gefällt ist die Kleinschreibung, aber da kämpf´ ich wohl im falschen Forum. Und nur, dass Du es weißt, meine philanthrope Seite wünscht Dir so viele negative Bewertungen wie Du für Dein Glück benötigst...echt! | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 11.08.2009 Uhrzeit: 00:05 ID: 34807 | Social Bookmarks: Zitat:
Daß der Verkäufer Dich kontaktiert hat, werte ich als faires Zeichen. Er hätte Dich auch gleich anzeigen können, hat er aber nicht gemacht. Sicher wollte er das "friedlich" lösen. Kannst ihn ja kontaktieren, aber lösche vorher das Programm. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 11.08.2009 Uhrzeit: 10:03 ID: 34809 | Social Bookmarks: Vielleicht war es ja auch nur ein "Spaßvogel" aus Deinem Semester... |
Social Bookmarks: @arcstudent: Hast Du in der U-Haft Zugriff auf's Internet? Wenn ja, dann schreib mal bitte, wie die Sache bei Dir verlaufen ist. | |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.08.2009 Uhrzeit: 15:02 ID: 35062 | Social Bookmarks: Wie sieht's denn jetzt aus mit den Antworen auf Florians Fragen ? Meiner Meinung nach muss man hier auch zwei Dinge auseinander halten. Das eine ist der illegale Erwerb einer Software und der anschließende Einsatz. Das zweite ist der legale Erwerb und das anschließende Entdonglen/Patchen/Cracken. Das erste ist in jedem Fall strafbar. Wenn gleich bei der Vielzahl der AutoCAD-Kopien der Eindruck entsteht, dass es bei Studenten durchaus gewollt ist. Bei uns im Büro wissen vor allem die Praktikanten von auswärts nicht, dass ein Serial-Generator nicht zur legalen Installation gehört. Das zweite, eine Software rechtmäßig zu erwerben, und dann einen vorhandenen Dongle "auszuschalten" ist juristisch nicht so eindeutig. Es gibt bei Heise-online einen kostenpflichtigen Artikel zu diesem Thema, der zu dem Schluß kommt, dass es erlaubt ist. Mal ein Beispiel. Jemand hat eine spezielle Software für DOS Mitte der 90er gekauft. Damals waren bei PCs noch ISA-Steckplätze üblich. Und daher ist auch der Dongle auf einer ISA-Steckkarte. Nun ist dem stolzen Besitzer aber das Motherboard zu Schaden gekommen. Also muss ein neuer PC her. Es gibt bloß keine mehr mit ISA-Steckplatz. Mit der Software ist der Besitzer sehr zufrieden, alle Mitarbeiter sind eingearbeitet und alles funktioniert prächtig. Nun aber muss der Besitzer nicht nur einen neuen PC kaufen, er müßte auch die Software für Windows neu kaufen mit einem neuen Dongle und die Mitarbeiter müßten neu eingearbeitet werden. Das neue Motherboard kostet wahrscheinlich nur 150€. Die Software aber 15.000€. Er hat aber doch seine Version rechtmäßig erworben und darf sie bis an sein Lebensende nutzen, er darf sie nur nicht unerlaubt weiter geben. Warum sollte er also nicht den Dongle eliminieren lassen. Ich denke ein Software-Hersteller hätte auch nichts dagegen, wenn daraus nicht die Möglichkeit einer unerwünschten Verbreitung entstünde. So oder so ähnlich war es eventuell auch bei Archimedes Bekannten. Ich hatte auch eine Bekannte im Studium, bei der Allplan nur lief, wenn der Drucker nicht angeschlossen war, und umgekehrt. Selbsterklärend, dass das dumm ist, weil man so nichts aus Allplan drucken konnte. Da half auch der nette studentische Nemetschek-Promoter mit einem Patch aus, so dass sie nach einem Semester Ärger wenigstens noch ein zweites Semester für die 200 DM damit arbeiten konnte. Mich persönlich hat der Vectorworks-Dongle (Ja damals gab's die Studentenversion noch mit Dongle) am Notebook auch immer gestört. Ich hätte ihn auch gerne eliminiert, nur ist das mit einem Mac nicht so einfach wie bei Windows. Lange Rede kurzer Sinn. Die Nutzung einer gecrackten Software ist wahrscheinlich dann kein Problem, wenn die Software rechtmäßig erworben wurde. |
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Moffett_CRX: Offline
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Hochschule/AG: Papas Sohn Beitrag Datum: 03.04.2010 Uhrzeit: 19:44 ID: 38516 | Social Bookmarks: Hallo Mika, Sobald Du die eingebauten Schutzmechanismen mittels Patch, Crack oder per Hand veränderst, machst Dich damit strafbar. Ob Du die Version gekauft hast oder nicht ist dabei nicht relevant. |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 03.04.2010 Uhrzeit: 20:23 ID: 38517 | Social Bookmarks: Zitat:
Darauf geht der Heise Artikel auch ein. | |
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jayh: Offline
Beitrag Datum: 19.07.2012 Uhrzeit: 16:58 ID: 47302 | Social Bookmarks: raubkopien kann im schlimmsten fall sogar zu ner kleinen freiheitsstrafe führen... aber bei studenten seltenst. würde trotzdem schnell ne legale version erwerben |
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