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Beitrag Datum: 25.02.2010 Uhrzeit: 18:25 ID: 37967 | Social Bookmarks: Hallo, hier mal ein Beitrag zum Genehmigungsverfahren-Wahnsinn in Deutschland. Demnach ist eine amtliche Baugenehmigung nicht mal das Papier wert, aufdem sie steht. Ich kann nur allen raten, mit dem Bauplan zum Nachbarn des Auftraggebers zu gehen und dort vor allen anderen Behördengängen nach einer Genehmigung zu fragen. zum Text zum TV- Beitrag |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 00:12 ID: 37971 | Social Bookmarks: Ich kann nur raten Jurist zu werden.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 01:19 ID: 37972 | Social Bookmarks: ist jetzt aber auch ein blödes Beispiel, mit dieser Baurechtsgrauzone.... |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 09:30 ID: 37973 | Social Bookmarks: Zitat:
Nachbarbeteiligung wird in der LBO gefordert. Auch wenn wir nur Instandsetzen oder bauantragsfrei Sanieren, lassen wir die Nachbarn immer die Hundertstel unterzeichen, "wir sind mit der dargestellten Maßnahme usw, usf. einverstanden". Wer mal einen Mitarbeiter vom Bauordnungsamt aus dem Nähkästchen plaudern hört, wird staunen wozu Nachbarn fähig sind... | |
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Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 11:46 ID: 37975 | Social Bookmarks: Krass finde ich vorallem, daß am Ende wieder mal der Architekt für den Schaden haftet. Das Bauordnungsamt und alle anderen sind wieder mal fein raus! Wenn der zuständige Architekt nicht vorher pleite gegangen wäre (ist übrigens die einfachste Art einem jahrelangen Rechtsstreit zu entgehen ), müsste er mit seinem Privatvermögen für den Schaden einstehen. Die Architekten-Haftpflicht versucht dann meistens auch noch die Schuld dem Architeken zuzuschieben, um nicht zahlen zu müssen. Fazit: Als freischaffender Architekt stehst du immer mit einem Bein im Gefängnis! |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 13:02 ID: 37976 | Social Bookmarks: Ich dachte bisher, ehrlich gesagt, auch immer, dass wenn die Baugenehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt, alle rechtlichen Belange geklärt wären, und ich keine weiteren juristischen Nachforschungen anstellen muss, ob nicht doch irgend etwas von denen unberücksichtigt geblieben ist. Ich habe noch keinen Bauantrag gestellt. Ich dachte immer, dass die Zustimmung der Nachbarn im Rahmen der Baugenehmigung erbracht werden muss. Danach hätte ich weiter gefolgert, wenn sie nicht erbracht wird, eine Baugenehmigung aber trotzdem erteilt wird, die Zustimmung auf Verantwortung der Baugenehmigungsbehörde nicht erforderlich ist. Wenn dem nicht so ist, bedeutet das dann, dass ich auch alle anderen Belange der Baugenehmigung in Frage stellen und von einem dritten juristisch überprüfen lassen muss ? Frau Dr. Anke Leineweber, Fachanwältin für Baurecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des deutschen Anwaltvereins, kann ich aber trotzdem zustimmen. Denn wie ich aus Erfahrungen in meinem Umfeld weiß, sind auch Juristen nicht unfehlbar. Nur ist eine Haftung schwerer nachzuweisen. Gerade im Bauwesen, machen Anwälte, die sich nicht auf Baurecht spezialisiert haben, entweder Verfahrensfehler z.B. bei Gutachten, oder sie verstehen die Abläufe nicht und argumentieren falsch. In dem Fall in meinem Umfeld, war es so, dass die Anwältin sich mit der Gegenseite vergleichen wollte, und ein Gutachten anerkannt hat, das sehr fraglich ist. Durch dieses Gutachten ist die Streitsumme erheblich gestiegen, teilweise lagen einige Einbehaltforderungen höher als die Herstellungskosten. Ihr Honorar ist dadurch allerdings gestiegen. Das führte dazu, dass Hilfe bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt gesucht wurde. Der hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, und versucht jetzt das Ruder zu wenden. Seiner Meinung nach hätte, man viel Zeit, Geld und Ärger gespart, wenn die Anwältin, verstanden hätte, worum es ging und wie ein Gutachten aussieht, (z.B. mit Messreifen und Farbskala auf Fotos etc. oder das DIN mehr wiegt als Herstellerangaben etc.).
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noone: Offline
Beitrag Datum: 26.02.2010 Uhrzeit: 14:50 ID: 37977 | Social Bookmarks: Das das Bauamt mit der Baugenehmigung keine Haftung übernimmt, ist ja kein Geheimnis, sondern sollte allen Architekten bewusst sein. So was hört man in den ersten Vorlesungen in Baurecht. Was hier natürlich grenzwertig ist, ist dass der "schlaue" Polizist über der Garage ein Aufenthaltsraum machen wollte. Solche Tricks bekommen wir ständig von Bauherren zu hören, die dann noch irgendwo Aufenthaltsräume haben wollen, wo sie nach dem Baurecht eigentlich keine haben dürften. Hier ist einfach der Nachbar dem Polizist auf die Schliche gekommen und hat ihm direkt mal rechtlich an den Karren gefahren. Ich bezweifle, dass der Architekt jemals vom Nachbar eine Unterschrift zur Einwilligung bekommen hätte. Hätte der Polizist bei Ablehnung des Nachbarn auf das Einreichen eines Bauantrages verzichtet? Wohl kaum. Man sollte sich als Architekt einfach aus Nachbarschaftskleinkriegen raushalten. In diesem Fall hat der Architekt sich so blöd verhalten, noch den Zugang zum Dachraum vom Haupthaus aus im Plan einzuzeichnen. Er wusste ja, dass der Polizist dort einen Aufenthaltsraum einplante (Zugang vom Haus, Dachfenster). Er hat ja vorsätzlich den Dachraum nicht als Aufenthaltsraum angegeben. Er hätte einfach nur den Zugang vom Haus nicht einzeichnen sollen, und sich eine schriftliche Bestätigung vom Bauherr einholen können, die bestätigt, dass er ihn auf die rechtliche Lage aufmerksam gemacht hat. Wenn der Polizist dann den illegalen Zugang ausführt, und sich den Dachraum ausbaut, geschieht dies ja dann gegen das Wissen und den Willen des Architekten. |
Social Bookmarks: Zitat:
Ist leider wahr. Du kannst trotz aller Bemühungen einfach nicht alle Haftungsrisiken zu 100 % ausschalten und bist letztlich immer der Dumme- Ich finde es zum K..zen, daß sich Jeder kleine Beamte auf irgendeiner Baubehörde (oder ähnlichen Positionen) fast alles (an Nachlässigkeiten) erlauben kann ohne dadurch erhebliche persönliche Nachteile zu erleiden, während ein Architekt schon im Knast sitzen würde. für den nachlässigen Staatsdiener gibt's mal eine Rüge (lachhaft) dann wird er schlimmstenfalls auf eine andere Stelle versetzt, vielleicht etwas später befördert oder steigt erst ein Jahr später von A12 auf A13. Jobverlust ausgeschlossen, ernsthafte Folgen auch, Verantwortung null, aber Freitags um 13 Uhr Schluß und ein ständig steigendes krisensicheres Gehalt. Mein Trost: Wenn wir mal griechische Verhältnisse erreichen, geht's endlich auch mal diesen Maden an den Speck. | ||
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Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 02.03.2010 Uhrzeit: 00:10 ID: 38044 | Social Bookmarks: Wir haben vor kurzem im Büro auch nen Bauantrag eingereicht und die vom Amt haben die Nachbarschaftsanhörung übernommen und holen derzeit das OK von den Nachbarn. Ist das nur ins Stuttgart /Ba-Wü so? |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 02.03.2010 Uhrzeit: 09:27 ID: 38045 | Social Bookmarks: Möglicherweise ist das egal, wer die Nachbarn informiert , es muß nur geschehen. Im letzten Fall hat unser Bauherr das übernommen. |
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