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haushaltsnahe Dienstleistungen Hallo zusammen, können Planungskosten für eine/n Architekten/in oder Gutachtenkosten für eine/n Sachverständigen/in , z.B. für einen Umbau, einen Innenraumplanung, eine Feuchtigkeitsmessung von Bauteilen etc. gemäß §35a ESTg geltend gemacht werden? Gruß -- Blumenschein |
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