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Blumenschein: Offline

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Datum: 28.02.2011
Uhrzeit: 10:35
ID: 42753



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Hallo zusammen,

können Planungskosten für eine/n Architekten/in oder Gutachtenkosten für eine/n Sachverständigen/in , z.B. für einen Umbau, einen Innenraumplanung, eine Feuchtigkeitsmessung von Bauteilen etc. gemäß §35a ESTg geltend gemacht werden?

Gruß
--
Blumenschein

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