ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 15.08.2011 Uhrzeit: 00:40 ID: 44680 | Social Bookmarks: Hallo! Es geht um eine Teilungserklärung. Fragen: 1) Muß man den Lageplan dazu vom Vermesser fertigen lassen? Es gibt schon einen Lageplan von einem vorigen Baugesuch. Kann ich diesen mit meinem Plankopf versehen und die Grundstücksgrenzen einzeichnen? Oder muß diesen Plan ein Vermesser machen? 2) Der Auftraggeber ist gerade im Urlaub und hat mit mir die Einteilung der Wohnungseinheiten und des Gartens besprochen. Jetzt schickte er mir eine Mail, ich solle alles fertig machen, bis er wieder da ist und des Weiteren das mit der Grundstückseinteilung "weglassen". Gerade das erscheint mir unsinnig und zudem gar nicht möglich. Nicht zu klären wem der Garten gehört (logischerweise dem der im EG wohnt und zur Tür da raus kann), die Einfahrt (dem dem die Garage gehört), der Zugang zum Treppenhaus (Gemeinfläche), der Zugang zur Wohnung UG, usw... Kann man nur die Wohnungen einteilen ohne eine Aussage zum Grundstück zu machen? Streitigkeiten unter den Besitzern gibt es (vorerst) nicht, da alles einer Familie gehört. Aber was kommt, wenn die Erben keine Abgrenzungen vorfinden und verkaufen wollen, kann man sich ja denken. 3) Das ganze wird auf Stundenbasis abgerechnet und der Bauherr will sparen. Nun soll ich die vom Amt geforderten Ansichten nicht abzeichnen sondern die vom letzten Baugesuch einscannen und diese so einreichen, anstatt sie wie von mir vorgeschlagen abzuzeichnen. Kann man das überhaupt bringen? Abgesehen davon daß es sicher nicht besonders gut aussieht... Danke ! |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 19.08.2011 Uhrzeit: 15:58 ID: 44719 | Social Bookmarks: 1) Kommt auf das Amt an. In München z.B. darf der AMTLICHE Lageplan nicht älter als 1 Jahr sein. Wenn der, den du hast aber nicht der amtliche ist, denke ich das würde so funktionieren. Wie immer: am besten direkt bei der einzureichenden Behörde nachfragen! 2) Macht echt wenig Sinn... ich würde die Teilung innerhalb einzeichnen, die Außenanlagen großflächig schraffieren und reinschreiben "noch nicht bearbeitet" oder so. Dann ist das klar. 3) Wenn der Bauherr das so wünscht, würde ich das so machen. Falls es dann vom Amt zurückkäme, kannst du dich immer noch auf deine Aussage beziehen. Gib ihm das schriftlich, dass du das vorschlagen würdest, es aber auf seinen Wunsch hin einscannst statt abzeichnest. Im Zweifel auch nochmal das Amt fragen. Ich denke, damit bist du auf der sicheren Seite. Nicht nur, dass der Bauherr sparen will (welcher nicht!?!), im Gegenteil- sei froh, dass du den Kram nicht machen musst... Viel Erfolg gruss sanne |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 19.08.2011 Uhrzeit: 20:53 ID: 44731 | Social Bookmarks: 1- ich würde den lageplan vom vorigen baugesuch nehmen. das amt prüft die "abgeschlossenheit", und nicht die abmessungen/die abstandsflächen o.ä. 2- soweit ich weiss, sind wohnungsteilung und gartenteilung zwei unterschiedliche dinge. wohnungsteilung ist "richtige" eigentumsbildung, garten ist sondernutzungsrecht am gemeinschaftseigentum (oder so). in der letzten teilungserklärung waren das 2 verschiedene pläne. 3- klar, alte ansichten nehmen, drüberzeichnen. kein problem. Aussehen: absolut egal, solange die Wohneinheiten ablesbar sind. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 01.09.2011 Uhrzeit: 00:21 ID: 44834 | Social Bookmarks: Danke Leute! Der Lageplan muß in dem Fall nicht von einem Vermesser für diesen Anlaß gefertigt sein. Habe einen alten Lgpl eingescannt und nur das betreffende Grundstück nachgezeichnet. Das mit dem Gelände haben wir geklärt. Es wurde nun doch aufgeteilt Die gescannten Ansichten habe ich freiwillig kurz durchgezeichnet. Sah furchtbar aus, da das Papier von damals rötlich war. |
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